Also, theoretisch jetzt. Mal angenommen, sie schreibt nicht der Lobbyist von nebenan.
In der Diskussion um die gute alte Vorratsdatenspeicherung verlangt IM Friedrich mal wieder, daß unsere Justizministerin doch ein entsprechendes Gesetz vorlegen müsse. Dieses mal ist der Anlass die Strafzahlung von 3 Millionen €, die Schweden wegen der Nichtumsetzung der EU-Richtline zu blechen hat.
Aber ist es überhaupt des Justizministers Job, Gesetze zu entwickeln?
Aus der Mitte des Bundestages.
Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht.
– Art. 76 (1) Grundgesetz
Ja, ein Minister kann als Mitglied der Bundesregierung eine Gesetzesvorlage auf den Weg bringen. Muss er aber nicht.
Auf der anderen Seite können aber auch „einfache“ Mitglieder des Bundestages einen Gesetzesvorschlag einbringen. Mitglieder des Bundestages wie Hans-Peter Friedrich. Huch. Zumal er als zuständiger Hampelmann für Inneres eigentlich auch aus seinem Ministerium heraus eine Regelung vorschlagen könnte. Vom Verfassungsgericht gekippt wird das Ganze ja hoffentlich unabhängig davon, wer das Gesetz mal geschrieben hat.
Das Gepolter Richtung seiner Kollegin muss also andere Gründe haben, als daß er um seine Vorratsdatenspeicherung fürchtet. Denken wir doch mal scharf nach.
Es ist Wahlkampf.
Ach ja. In 4 Monaten ist ja Bundestagswahl. Na so ein Zufall! Da muss IM Friedrich als Innenminister natürlich den Hardlinern in der Union(swählerschaft) zeigen, daß er weiterhin auf die Einführung einer verdachtsunabhöngigen Vorratsdatenspeicherung pocht. Klare Kante für den Wahlkampf.
Bonuspunkte gibt es in dieser Diskussion dafür, daß er in einem Aufwasch auch noch der FDP eins auswischen, und wer weiß, sie ja vielleicht auch auf Linie bringen kann. Die ist sich bekanntermaßen uneins, was das Thema angeht. Zeit also, die sture Frau Leutheusser-Schnarrenberger daran zu erinnern, wem sie ihren Ministerposten verdankt.
Fein aus der Affäre gezogen.
Eins hab’ ich noch. Was passiert, wenn „die FPD“ ein Gesetz vorschlägt, das beschlossen und nacher vom Verfassungsgericht wieder kassiert wird? Dann ist eben „die FDP“ schuld, daß aus der Vorratsdatenspeicherung nichts geworden ist. „Die FDP“ hat dann die Sicherheit der Bevölkerung untergraben. Terroristen und Kinderpornographen können nur wegen „der FDP“ offen über die Straße laufen, ohne sich fürchten zu müssen.
Hätte die C[DS]U das Gesetz geschrieben, wäre das bestimmt alles nicht passiert! Und wer weiß, vielleicht muss sich bis dahin dann ja eine rot-grüne Regierung darum kümmern, alles wieder zu reparieren.
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