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203: Non-Authoritative Information

#avddorf – wie geht es weiter?

Heute gab es auf der Aufstellungsversammlung zur Kommunalwahl in Düsseldorf Aufregung um die Wahlgänge für den ersten und zweiten Platz auf der Reserveliste. Gegen 16:30 Uhr stellte Jens Ballerstädt, seines Zeichens politischer Geschäftsführer des Landesverbands Nordrhein-Westfalen, einen Antrag auf Unterbrechung der Versammlung bis morgen früh. Es müsse eine rechtliche Klärung herbeigeführt werden. Die Versammlung nahm den Antrag an.

Als Versammlungsleiter möchte ich hier kurz skizzieren, wie es morgen weitergehen wird.

Zu Beginn der Versammlung morgen früh wird Jens Ballerstädt das Wort erhalten. Er wird erklären, daß ihm in seiner Funktion als Landesvorstandsmitglied zugetragen wurde, daß vor dem ersten Wahlgang zur Reserveliste das Wahlverfahren fehlerhaft erklärt worden ist. Laut Rechtsauffassung des Landesvorstandes ist dieser nach § 17 (6) Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen berechtigt, eine Reserveliste einmalig abzulehnen und neu wählen zu lassen. Sollte die Versammlung morgen die Liste zu Ende wählen, so wird der Landesvorstand vermutlich von diesem Recht Gebrauch machen werden.

Daraufhin werde ich die Versammlung fragen, wie sie weiter vorgehen möchte. Es gibt im Grunde nur zwei Möglichkeiten:

  1. Die Versammlung beschließt, die Wahl der Reserveliste wie geplant fortzuführen. Dann wird der Landesvorstand voraussichtlich Einspruch gegen die Liste erheben. Daraufhin wird es eine neue Aufstellungsversammlung geben, auf der die Reserveliste für den Rat neu gewählt wird. Legt der Landesvorstand keinen Einspruch ein, wählen wir morgen eine Reserveliste und sind fertig.

  2. Die Versammlung beschließt, die beiden Wahlgänge für Platz 1 und 2 der Reserveliste wiederholen zu lassen. Dann wird es dafür eine neue Aufstellungsversammlung geben, auf der die Reserveliste neu aufgestellt wird. Morgen wird in diesem Fall nur noch über die Besetzung der Bezirksvertretungslisten entschieden.

Ich werde auf jeden Fall die beiden Wahlgänge von heute nicht morgen noch einmal wiederholen lassen. Wer heute auf der Versammlung war, geht zurecht davon aus, daß diese beiden Plätze der Reserveliste bereits gewählt sind. Unter Umständen kommt er dann morgen für den Rest nicht mehr; schließlich werden wir vermutlich nicht mit 15 Leuten in den Rat einziehen. Würden wir die Wahlgänge morgen noch einmal wiederholen, würden wir ihn von der Wahl ausschließen. Ich möchte, daß zu einem neuen Termin dann jeder nach fristgerechter Einladung wieder eine faire Möglichkeit hat, sich an der Aufstellung der Liste zu beteiligen.

Um das nochmal zu erklären, nach § 17 (6) ist der Kreisvorstand zuständig. Da von 7 Mitglieder des Vorstands sich allerdings 4 für die Reserveliste bewerben, ist er befangen und würde die Entscheidung an den nächsthöheren und damit den Landesvorstand delegieren.

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