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203: Non-Authoritative Information

Zum Thema geheime Abstimmungen auf Parteitagen

Wir hatten gerade auf dem Bundesparteitag in Neumarkt die Situation, daß zum Sonstigen Antrag „Unvereinbarkeiterklärung AfD“ eine geheime Abstimmung gefordert wurde. Jemand™ sah das als Versuch, die danach anstehende SMV-Diskussion zu verzögern und/oder zu verhindern. Deshalb wurde alternativ der Antrag gestellt, das in der Geschäftsordnung definierte Quorum für geheime Abstimmungen von 20 auf 200 akkreditierte Piraten zu ändern.

Leute, das geht gar nicht. Ich brauche da mal eben einen Antragsproxy, da ich selbst leider nicht auf dem Parteitag bin:

Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung

§2 (1) der Geschäftsordnung wird ergänzt um „oder ein Pirat geheime Abstimmung verlangt“.

Der Antrag zur Geschäftsordnung §13d „Geheime Abstimmung“ (1) wird wie folgt neu verfasst:

„Dieser GO-Antrag wird nicht abgestimmt und tritt automatisch in Kraft.“

Begründung:

Ein Quorum für geheime Abstimmungen ist nicht angebracht. Sobald auch nur ein einzelner Pirat der Meinung ist, in offener Abstimmung nicht frei nach seiner Meinung entscheiden zu können, muss das respektiert werden.

Daß damit getrollt werden kann, ist klar. Zeitersparnis kann aber keine Begründung dafür sein, einzelnen Piraten die freie Abstimmung zu verwehren. Zumal mit der Diskussion und GO-Schlacht rund um eine geheime Abstimmung sowie sinnlose Redebeiträge zu Anträgen regelmäßig deutlich mehr Zeit verplempert wird als eine geheime Abstimmung es jemals könnte.

À propos alternativ: in welcher Welt ist eine Änderung der GO eigentlich alternativ zum Antrag einer geheimen Abstimmung? Da hätte die Versammlungsleitung einfach mal eingreifen müssen und das Thema hätte sich sofort erledigt gehabt.

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